Welche Fördermittel können derzeit genutzt werden?
Seit 1. Januar 2024 regelt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau von Heizungsanlagen.
Jede neu Installierte Heizung in einem Neubaugebiet nutzt mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien. Für bestehende Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Bis zu diesem Termin muss die Wärmeplanung für das Land Berlin abgeschlossen sein. Mehr Informationen zur Wärmeplanung erhalten Sie bei der federführenden Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben und solange möglich auch repariert werden.
Bis zum Ablauf der Frist für die Wärmeplanung dürfen auch weiterhin neue Öl- oder Gas-Heizungen eingebaut werden. Diese müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil Erneuerbare Energien, zum Beispiel Biogas oder Wasserstoff, nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Das Gebäudeenergiegesetz nimmt auf besondere Härtefalle Rücksicht. In diesen Fällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von den Anforderungen des GEG befreit werden.
Fördermittel für den Heizungstausch
Die Grundförderung für den Austausch einer fossilen Heizung durch eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Kosten.
Der Austausch bis einschließlich 2028 wird mit dem Geschwindigkeitsbonus von weiteren 20 Prozent gefördert.
Zudem werden Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro mit einem Einkommens-Bonus von 30 Prozent unterstützt.
Die Boni können addiert werden, sind aber auf maximal 70 Prozent begrenzt.
Zuschüsse für die Sanierung
Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet werden. Dabei beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es zusätzlich fünf Prozent.
Kombination der Fördermittel
Die Zuschüsse für den Heizungstausch und für die Sanierungsmaßnahmen lassen sich kombinieren.
Die maximale Förderung beträgt 90.000 Euro für ein Einfamilienhaus im ersten Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
- 30.000 Euro Heizungstausch
- 60.000 Euro Einzelmaßnahmen
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, können Sie einen Energieberater der Verbraucherzentrale kostenlos zu sich nach Hause holen. Im Rahmen eines Energie-Checks, kann er Sie über die in Frage kommenden Förderungen informieren. Vereinbaren Sie gleich hier Ihren Termin.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude) | |||
BAFA | KFW 261 | BEG Wohngebäudekredit Effizienzhaus | Infoblatt |
BAFA | KFW 461 | BEG Wohngebäudezuschuss Effizienzhaus | Infoblatt |
Dieses Programm wurde eingestellt. | |||
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) | |||
BAFA | KFW 263 | BEG Nichtwohngebäudekredit Effizienzgebäude | Infoblatt |
BAFA | KFW 463 | BEG Nichtwohngebäudezuschuss Effizienzgebäude | Infoblatt |
Dieses Programm wurde eingestellt. | |||
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) | Richtlinie | ||
BAFA | BEG Zuschuss Einzelmaßnahmen | Infoblatt | |
Förderübersicht der Einzelmaßnahmen | Infoblatt | ||
Liste der technischen FAQ | Infoblatt | ||
Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen | Infoblatt | ||
Liste der förderfähigen Wärmepumpen | Infoblatt | ||
Liste der förderfähigen Solaranlagen | Infoblatt | ||
Liste der förderfähigen Biomasseanlagen | Infoblatt | ||
BEG Förderung Heizungstausch | Infoblatt | ||
BAFA | KfW 458 | BEG Heizungsförderung für Privatpersonen | Infoblatt |
BAFA | KfW 358 | BEG Ergänzungskredit - Plus | Infoblatt |
BAFA | KfW 359 | BEG Ergänzungskredit | Infoblatt |
BAFA | KFW 262 | BEG Wohngebäudekredit Einzelmaßnahme | Infoblatt |
Dieses Programm wurde eingestellt. | |||
Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | |||
BAFA | EBW | Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude | Infoblatt |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | |||
BAFA | KFW 433 | Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschüsse | Infoblatt |
Dieses Programm wurde eingestellt. | |||
KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" | |||
KFW | KFW 270 | Förderkredit Erneuerbare Energien | Infoblatt |
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen | |||
BMF | Steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Gebäudesanierungen | Infoblatt | |
IBB-Programm SolarPLUS | Richtlinie | ||
IBB | SolarPLUS - Modul A4 - Steuerberatungen (pauschal 226,10 Euro für die Erstberatung) | zum Programm | |
IBB | SolarPLUS - Modul B1 - Messplätze (65% der Kosten für die Messplätze) | zum Programm | |
IBB | SolarPLUS - Modul C - Stromspeicher (300 Euro je kWh) | zum Programm | |
IBB | SolarPLUS - Modul D1 - Denkmalgerechte PV (65 % der Mehrkosten gegenüber Standard-PV) | zum Programm | |
IBB | SolarPLUS - Modul D1 - Fassaden-PV (65 % der Mehrkosten gegenüber Standard-PV) | zum Programm | |
IBB | SolarPLUS - Modul E2 - Steckersolargeräte (500 Euro pro Steckersolargerät) | zum Programm | |
IBB-Programm Effiziente GebäudePLUS | |||
IBB | Effiziente GebäudePLUS - Fördermodul 3 - Anlagentechnik | zum Programm | |
Dieses Programm wurde eingestellt. | |||